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Art. 6 FZA

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00245 · 20.08.2025AbgewiesenEine EU-Bürgerin, die in der Schweiz ohne Erwerbstätigkeit wohnen möchte, muss gemäss Art. 24 Abs. 1 Anhang I FZA den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und eines umfassenden Krankenversicherungsschutzes erbringen; nicht belegte Behauptungen über Firmenbeteiligungen und Wertpapiere sowie eine weit unterhalb der EL-Schwelle…VGer ZH VB.2024.00521 · 24.01.2024GutgeheissenAuf Personen, die gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen einen Aufenthaltsanspruch geltend machen, ist Art. 17 AIG in aller Regel nicht anwendbar, da FZA-Bewilligungen bloss deklaratorischen Charakter haben und die aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels gegen die Bewilligungsverweigerung der betroffenen Person grundsätzlich ein…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.