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Art. 6 BauR

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2024/32 · 06.02.2025GutgeheissenEine ungleiche Verteilung des Grenzabstands über mehrere Grundstücksgrenzen hinweg ist dann unzulässig, wenn sie zu einem interzonalen Nutzungstransfer führt, der in der Zonenordnung nicht vorgesehen ist. Die Baubewilligung ist aufzuheben, wenn die Grenzabstandsregelungen nicht eingehalten werden.BaubewilligungVGer SG B 2015/96, B 2015/97 · 26.10.2016Teilweise gutgeheissenDie Aufteilung eines Bauvorhabens in mehrere Gesuche ist zulässig, wenn die Vorhaben sachlich und konstruktiv teilbar sind und kein enger Sachzusammenhang besteht. Ein Grenzbaurecht nach kommunalem Baureglement kann die Einhaltung von Gebäudeabständen entbehrlich machen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.