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Art. 6 Abs. 4 RPG

5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

20%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer TG VG.2025.7 · 10.09.2025AbgewiesenEine kantonal tätige Natur- und Heimatschutzorganisation ist zur Anfechtung eines Gestaltungsplans legitimiert, wenn das Plangebiet dem ISOS-Schutzperimeter angehört und bei Planerlass eine Vereinbarkeit mit dem ISOS sowie eine Einpassung ins Ortsbild zu prüfen war. Die Rechtsmittelberechtigung setzt nicht voraus, dass sich ein förmlich…GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionRichtplanungVGer SG B 2021/34 · 17.03.2022AbgewiesenDas ISOS ist bei kantonalen und kommunalen Aufgaben nicht direkt anwendbar, sondern findet mittelbar über die Nutzungsplanung und Interessenabwägung Berücksichtigung. Eine Bewilligung nach Art. 28bis GSchVG stellt keine Bundesaufgabe dar, selbst wenn sie dem Gewässerschutz dient.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionVGer ZH VB.2018.00540 · 09.01.2020GutgeheissenBei der Nutzungsplanung ist das ISOS als Sachplan gleichwertig zu berücksichtigen; eine pauschale Abwägung zugunsten anderer Interessen ohne spezifische Prüfung der ISOS-Einträge ist unzulässig.OrtsplanungsrevisionBRG ZH BRGE II Nrn. 0051-0052/2017 · 04.04.2017AbgewiesenDie Inventarentlassung eines Fabrikgebäudes aus dem kommunalen Schutzinventar und die Teilrevision eines privaten Gestaltungsplans, die den Abbruch und Ersatzbau vorsieht, sind rechtmässig, wenn die Schutzwürdigkeit des Objekts nach umfassender Abklärung verneint wird und die Anliegen des ISOS im Rahmen der kantonalen Planungshoheit…BaubewilligungGestaltungsplanAusnahmebewilligungBGer 1C_398/2015 · 09.08.2016AbgewiesenDie Nutzungsplanung muss die Schutzanliegen des ISOS berücksichtigen, wobei die konkrete Prüfung der Eingliederung eines Hochhausprojekts dem Gestaltungsplan- und Baubewilligungsverfahren vorbehalten bleibt. Die Interessenabwägung nach Art. 3 RPV ist nur auf Willkür zu überprüfen.OrtsplanungsrevisionGestaltungsplanBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.