Art. 6 Abs. 3 RPV
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VGer SG B 2020/74 · 18.03.2021AbgewiesenEin politischer Grundsatzentscheid eines Gemeinderats, ein Projekt nicht weiterzuverfolgen, ist mangels hoheitlicher Anordnung oder Eingriffs in eine schützenswerte Rechtsposition nicht anfechtbar. Die Rechtsweggarantie (Art. 29a BV) setzt einen Eingriff in individuelle Rechte voraus, der hier nicht gegeben ist.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneOrtsplanungsrevisionRichtplanungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.