Art. 6 Abs. 2 lit. e OeffG
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100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VRK SG III/3-2019/1 · 14.11.2019GutgeheissenRechtskräftige Entscheide der verwaltungsinternen streitigen Verwaltungsrechtspflege fallen nicht unter den Ausnahmetatbestand von Art. 2 Abs. 1 OeffG und sind grundsätzlich öffentlich zugänglich. Ein auf eine konkrete Rechtsfrage beschränktes Informationsbegehren stellt keine unzulässige «fishing expedition» dar.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.