Art. 6 Abs. 1 NHG
32 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
41%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_370/2025 · 05.06.2026GutgeheissenEine Beeinträchtigung eines ISOS-geschützten Objekts durch eine Mobilfunkanlage kann nicht offensichtlich ausgeschlossen werden, wenn das Vorhaben in dessen Umgebung geplant ist. Der Einbezug der kantonalen Fachstelle nach Art. 7 NHG ist daher zwingend, bevor eine Interessenabwägung vorgenommen wird.BaubewilligungVGer AG WBE.2025.141 · 16.03.2026AbgewiesenBei einer Gesamtrevision der Nutzungsplanung genügt für die ISOS-Umsetzung in einer Dorfkernzone mit Erhaltungsziel A eine zonenrechtliche Grundordnung, die eine vollumfängliche einzelfallweise Berücksichtigung des ISOS im Baubewilligungsverfahren sicherstellt, ohne dass die Planungsbehörde im Planungsbericht eine detaillierte…OrtsplanungsrevisionUmzonungAufzonungBaubewilligungVGer AG WBE.2024.409 · 15.09.2025AbgewiesenDie akzessorische Überprüfung eines rechtskräftigen Nutzungsplans im Baubewilligungsverfahren setzt voraus, dass sich tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse seit Planerlass erheblich verändert haben und das Interesse an der Plananpassung das Interesse an der Planbeständigkeit überwiegt (Art. 21 Abs. 2 RPG); weder die RPG-Teilrevision…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionRichtplanungVGer TG VG.2025.7 · 10.09.2025AbgewiesenEine kantonal tätige Natur- und Heimatschutzorganisation ist zur Anfechtung eines Gestaltungsplans legitimiert, wenn das Plangebiet dem ISOS-Schutzperimeter angehört und bei Planerlass eine Vereinbarkeit mit dem ISOS sowie eine Einpassung ins Ortsbild zu prüfen war. Die Rechtsmittelberechtigung setzt nicht voraus, dass sich ein förmlich…GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_262/2024 · 22.08.2025AbgewiesenDie Berücksichtigung des ISOS in der Nutzungsplanung ist nur im Rahmen der Grundnutzungsordnung zu prüfen; eine vorfrageweise Überprüfung im Bebauungsplanverfahren ist unzulässig, wenn die Grundnutzungsordnung nicht mehr angefochten werden kann. Die Planbeständigkeit und Rechtssicherheit überwiegen in diesem Fall.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionRichtplanungBRG ZH BRGE I Nrn. 0100-0101/2025 · 06.06.2025Teilweise gutgeheissenEine Arealüberbauung in der Wohnzone W4b erfüllt die Anforderungen an eine besonders gute Gestaltung gemäss § 71 PBG, wenn sie die Quartierstruktur aufnimmt und die wohnhygienischen Verhältnisse gewahrt bleiben. Eine leichte Beeinträchtigung eines ISOS-Gebiets mit Erhaltungsziel C kann bei überwiegenden öffentlichen und privaten…BaubewilligungVGer ZG V 2023 119 · 11.04.2025AbgewiesenFehlt auf dem Bauareal nutzbares Grundwasservorkommen, so ist weder eine gewässerschutzrechtliche Ausnahmebewilligung gemäss Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2 GSchV noch eine Bundesaufgabe nach NHG gegeben, weshalb kein Gutachten einer eidgenössischen Kommission (ENHK oder EKD) einzuholen ist. Beurteilt die zuständige kantonale Fachbehörde (Amt…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2023.00729 · 29.08.2024RückweisungLiegt ein Bauvorhaben in einem ISOS-Schutzgebiet und ist aufgrund einer erforderlichen gewässerschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung eine Bundesaufgabe zu erfüllen, muss die kantonale Fachstelle gemäss Art. 7 NHG beigezogen werden, um zu beurteilen, ob ein Gutachten der ENHK oder EKD einzuholen ist. Das Baurekursgericht kann diese…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2023.00062 · 27.08.2024AbgewiesenWurde ein verwaltungsrechtlicher Schutzvertrag vor Aufnahme des Gebiets ins ISOS abgeschlossen, war das ISOS bei den heimatschutzrechtlichen Interessenabwägungen nicht zu beachten; dem Grundsatz pacta sunt servanda und dem Vertrauen in den Vertragsbestand kommt erhöhtes Gewicht zu. Das im Schutzvertrag erwähnte Vorprojekt dient…BaubewilligungVGer AG WBE.2022.377 · 17.07.2024GutgeheissenIm ISOS-Gebiet mit dem höchstmöglichen Erhaltungsziel A sind kommunale Baubewilligungsbehörden bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und der Ermessensausübung an die bundesrechtlichen Schutzanliegen des Ortsbilds gebunden; eine Gemeindeautonomie entbindet nicht davon, die gewichtigen nationalen Schutzinteressen zu berücksichtigen.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2023.00324 · 11.07.2024GutgeheissenDie Bewilligung einer Mobilfunkanlage stellt auch innerhalb der Bauzone eine Bundesaufgabe nach Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG dar; die zuständige kantonale Fachstelle ist zwingend beizuziehen, um zu beurteilen, ob ein Gutachten der ENHK oder EKD erforderlich ist, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung eines ISOS-Inventarobjekts nicht…BaubewilligungVGer ZH VB.2023.00340 · 11.07.2024GutgeheissenDie Bewilligung einer Mobilfunkanlage stellt auch innerhalb der Bauzone eine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG dar; die zuständige kantonale Fachstelle ist daher zwingend beizuziehen, bevor eine mögliche Beeinträchtigung eines ISOS-Inventarobjekts verneint werden darf. Die Entscheidbehörde darf diese…BaubewilligungBGer 1C_50/2023 · 19.03.2024GutgeheissenDie Baubewilligungsbehörde muss bei einer Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG die kantonale Fachstelle (ARE/ZH) beiziehen, wenn eine Beeinträchtigung eines ISOS-Objekts nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann. Ein Verfahrensmangel durch unterlassene Konsultation kann nicht durch nachträgliche Abklärungen…BaubewilligungVGer BE 100 2023 319 · 01.11.2023AbgewiesenDas ISOS entfaltet im Baubewilligungsverfahren innerhalb der Bauzone keine unmittelbare Rechtswirkung (Art. 6 NHG gilt nur bei Bundesaufgaben); seine Schutzziele sind nur massgebend, soweit sie in kommunalem oder kantonalem Recht grundeigentümerverbindlich umgesetzt worden sind. Kommunale Quartiererhaltungsvorschriften und…BaubewilligungBGer 1C_58/2021 · 27.07.2023GutgeheissenEin Gestaltungsplan, der in einem ISOS-Gebiet Baubereiche festlegt, die mit den Schutzzielen des ISOS in Widerspruch stehen, erfordert die Einholung eines Gutachtens der ENHK, wenn eine Bundesaufgabe vorliegt (hier: Koordination mit Gewässerraumfestlegung und mögliche gewässerrechtliche Ausnahmebewilligung).GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_589/2022 · 04.07.2023AbgewiesenDie Erweiterung eines Bewirtschaftungswegs in der Landwirtschaftszone innerhalb eines BLN-Gebiets ist nicht betriebsnotwendig und beeinträchtigt überwiegende öffentliche Interessen des Landschaftsschutzes. Eine nachträgliche Bewilligung scheidet aus, und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_265/2022 · 24.04.2023AbgewiesenLiegt keine Bundesaufgabe vor, sind die Schutzziele des ISOS im Baubewilligungsverfahren nicht unmittelbar anwendbar, sondern nur insoweit, als sie in der Nutzungsplanung grundeigentümerverbindlich umgesetzt wurden.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionAusnahmebewilligungBGer 1C_753/2021 · 24.01.2023AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Ortsbild- und Denkmalschutz (ISOS) und der haushälterischen Bodennutzung (Verdichtung) fiel zugunsten des Gestaltungsplans aus, da dieser die Vorgaben der ENHK/EKD einhielt und das ISOS-Erhaltungsziel als Empfehlung, nicht als zwingende Freihaltung interpretiert wurde.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionPlanungszoneBGer 1C_459/2020 · 27.10.2022GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Ortsbildschutz (ISOS) und innerer Verdichtung muss alle relevanten Belange ernsthaft und gewichtet einbeziehen; eine blosse Zuweisung zu Schutzzonen ohne sachgerechte Abwägung genügt nicht.UmzonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_79/2022 · 30.09.2022AbgewiesenBauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone unterliegen der Bewilligungspflicht nach Art. 22 Abs. 1 RPG, wenn sie den Raum äusserlich erheblich verändern, die Erschliessung belasten oder die Umwelt beeinträchtigen. Im Perimeter eines BLN-Objekts ist eine Gesamtbetrachtung der Eingriffe vorzunehmen, und die Wiederherstellung des…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_643/2020 · 07.01.2022AbgewiesenEine vorfrageweise Überprüfung der Nutzungsplanung auf Vereinbarkeit mit dem ISOS im Baubewilligungsverfahren ist nur zulässig, wenn sich die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse seit der Planfestsetzung so erheblich geändert haben, dass das Interesse an der Überprüfung dasjenige an der Planbeständigkeit überwiegt. Bei…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_100/2020 · 28.06.2021AbgewiesenDie Interessenabwägung muss das ISOS konkret und substanziel einbeziehen; pauschale Gewichtung zugunsten der Verdichtung genügt nicht, insbesondere bei Erhaltungsziel A.OrtsplanungsrevisionBRG ZH BRGE I Nrn. 0041-0042/2021 · 12.03.2021GutgeheissenEine Baubewilligung für eine temporäre Wohnsiedlung in Modulbauweise mit Wellblechfassaden erfüllt nicht die Anforderungen an eine befriedigende Gesamtwirkung gemäss § 238 Abs. 1 PBG und die besondere Rücksichtnahme auf Schutzobjekte nach § 238 Abs. 2 PBG, wenn das Erscheinungsbild in einem störenden Gegensatz zur qualitätsvollen und…BaubewilligungBRG ZH BRGE I Nrn. 0158-0162/2020 · 29.10.2020AbgewiesenEin Gebäude ist nur dann als Schutzobjekt gemäss § 203 Abs. 1 lit. c PBG zu unterschützen, wenn es als wichtiger Zeuge einer Epoche oder als siedlungsprägendes Objekt qualitativ herausragt. Eine Auswahl unter mehreren geeigneten Objekten ist zulässig, sofern die Epoche hinreichend vertreten ist.BaubewilligungVGer SG B 2019/204 · 17.10.2020Teilweise gutgeheissenEine akzessorische Überprüfung von Nutzungsplänen im Baubewilligungsverfahren ist nur ausnahmsweise möglich, insbesondere wenn die Schutzanliegen des ISOS missachtet wurden. Im vorliegenden Fall wurde die Baubewilligung trotz ISOS-Schutzziele als vereinbar erachtet, da das Bauvorhaben keine mehr als unerhebliche Beeinträchtigung der…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_635/2018 · 31.03.2020AbgewiesenEin Bauvorhaben in einem ISOS-Gebiet mit Erhaltungsziel B muss gemäss § 238 Abs. 2 PBG/ZH eine gute Gesamtwirkung erreichen, wobei die Länge und Sichtbarkeit der Fassade massgeblich sind, wenn sie die Wirkung inventarisierter Liegenschaften beeinträchtigen.BaubewilligungKGer LU 7H 18 288 · 13.03.2020AbgewiesenBei umfassenden Umbau- und Sanierungsarbeiten in der Ortsbildschutzzone A kann die Baubewilligungsbehörde gestützt auf Art. 15 Abs. 4 BZR die Entfernung einer störenden, nie behördlich bewilligten Holzterrasse als Auflage zur Baubewilligung anordnen, sofern ein funktioneller Zusammenhang zwischen der geplanten Terrassensanierung und den…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauVGer TG TVR-2020-17 · 01.01.2020GutgeheissenDas DBU darf das kommunale Baureglement nur darauf überprüfen, ob es in klarem Widerspruch zu höherrangigem Recht oder übergeordneten Plänen steht. Hat die Gemeinde umfassende Schutzbestimmungen für die im Hinweisinventar enthaltenen Bauten erlassen und ergeben sich weder aus dem ISOS noch aus dem kantonalen Richtplan eindeutige,…OrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_474/2016 · 01.06.2017AbgewiesenBei der Interessenabwägung zwischen Ortsbildschutz (ISOS) und Wohnraumverdichtung ist ein geringfügiger Eingriff in die Schutzanliegen hinnehmbar, wenn der historische Charakter der Bebauung gewahrt bleibt und ein gewichtiges öffentliches Interesse an der Schaffung von Wohnraum besteht.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_173/2016 · 23.05.2017AbgewiesenBei einem leichten Eingriff in ein ISOS-geschütztes Ortsbild überwiegt das öffentliche Interesse an einer zuverlässigen Mobilfunkversorgung die ästhetischen Belange des Ortsbildschutzes, sofern die grösstmögliche Schonung gewahrt bleibt.Wiederherstellung / RückbauBGer 1C_118/2016 · 21.03.2017GutgeheissenEine Baubewilligung darf nicht erteilt werden, wenn das Vorhaben zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung eines Ortsbildes von nationaler Bedeutung führt und keine gleich- oder höherwertigen Interessen von ebenfalls nationaler Bedeutung entgegenstehen (Art. 6 Abs. 2 NHG).BaubewilligungBGer 1C_188/2007 · 01.04.2009GutgeheissenDie Interessenabwägung muss die Schutzanliegen des ISOS und der kommunalen Bau- und Zonenordnung hinreichend berücksichtigen; qualifizierte Abweichungen von der Grundnutzungsordnung sind nur bei umfassender Begründung zulässig.GestaltungsplanKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.