Art. 6 Abs. 1 BZO
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE I Nrn. 0170-0172/2016 · 25.11.2016GutgeheissenEine Ausnahmebewilligung vom vorgeschriebenen Wohnanteil nach § 220 PBG setzt besondere Verhältnisse voraus, die nicht vorliegen, wenn die Begründung für eine Vielzahl von Fällen anwendbar ist. Die Standortgebundenheit einer Mittelschule rechtfertigt keine Befreiung in einer Wohnzone mit 90 % Wohnanteil.BaubewilligungAusnahmebewilligungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.