Art. 6 Abs. 1 Bst. c BewD
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2021 371 · 24.03.2025Teilweise gutgeheissenDas Neueindecken eines Dachs mit identischem Material stellt in einem Moorlandschaftsgebiet zwar baubewilligungspflichtigen Unterhalt dar, begründet aber keinen unzulässigen Wiederaufbau; die Baubewilligung ist nachträglich zu erteilen. Die Wiederherstellung von Uferverbauungen (Palisadenreihe, Steinaufschichtung) im nicht bewilligten…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungBaubewilligungVGer BE 100 2020 305 · 31.01.2023AbgewiesenDie Umrüstung einer Mobilfunkanlage von konventionellen auf adaptive 5G-Antennen (Beamforming) löst keine Baubewilligungspflicht aus, wenn die Sendeleistungen nicht erhöht werden und die Immissionsfeldstärken an den massgebenden Orten mit empfindlicher Nutzung gleichbleiben oder abnehmen. Das blosse Meldeverfahren nach NISV genügt in…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.