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Art. 6 Abs. 1 Bst. a BewD

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2025 83 · 10.09.2026GutgeheissenBeim nachträglichen Baubewilligungsverfahren nach Art. 46 BauG sind baupolizeiliche Wiederherstellungsmassnahmen und das nachträgliche Baugesuch gesamthaft und gleichzeitig zu beurteilen; eine Wiederherstellungsanordnung, die einen zentralen Aspekt der Zonenkonformität des Baugesuchs vorwegnimmt, kann nicht selbständig aufrechterhalten…BaubewilligungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.