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Art. 6 Abs. 1 BGBB

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer BGE 149 II 237 · 01.01.2023AbgewiesenDie Einbeziehung eines landwirtschaftlichen Grundstücks in eine Kiesabbauzone schliesst es nicht vom räumlichen Geltungsbereich des BGBB aus, wenn die Zone keine Bauzone im Sinne von Art. 15 RPG ist. Die tatsächliche Nutzung als Kiesgrube führt jedoch zum Ausscheiden aus dem sachlichen Anwendungsbereich des BGBB.KGer LU 7H 19 282 · 21.10.2019AbgewiesenEin nach einer Grundstücksteilung gemäss Art. 60 Abs. 1 lit. a BGBB verbleibender landwirtschaftlicher Teil fällt kraft Gesetzes in den Geltungsbereich des BGBB; eine separate Unterstellungsverfügung ist nicht erforderlich. Die gesetzlich vorgeschriebene Unterstellung unter das BGBB stellt keine materielle Enteignung dar.AusnahmebewilligungBauen ausserhalb BauzoneEnteignung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.