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Art. 6 Abs. 1 ArG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE II Nrn. 0087-0096/2019 · 18.06.2019GutgeheissenDie Aufhebung der Schutzverfügung für die 'Villa N.' und die damit verbundene Baubewilligung für den Abbruch und Neubau einer Privatklinik sind rechtswidrig, da das öffentliche Interesse am Erhalt des hoch schutzwürdigen Denkmals dasjenige an der Realisierung einer Privatklinik überwiegt.BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.