Art. 5b WBG
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VGer BE 100 2025 149 · 16.04.2026AbgewiesenEin künstlich angelegter, eingedolter Kanal, dessen Wasser dem natürlichen Wasserkreislauf nicht entzogen wird, gilt als Gewässer im Sinne der bundesrechtlichen Gewässerschutzgesetzgebung; solange keine definitive Gewässerraumplanung besteht, ist der übergangsrechtliche Gewässerraum einzuhalten und sind Ausnahmen restriktiv zu handhaben.BaubewilligungAusnahmebewilligungOrtsplanungsrevisionVGer BE 100 2017 112 · 15.11.2017AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung für das Bauen im Gewässerraum in dicht überbauten Gebieten (Art. 41c Abs. 1 Bst. a GSchV) setzt voraus, dass das betreffende Gebiet – beurteilt anhand der gesamten Baustruktur entlang des Gewässers im Gemeindegebiet – tatsächlich dicht überbaut ist; der Begriff ist restriktiv auszulegen, eine bloss weitgehende…BaubewilligungAusnahmebewilligungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.