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Art. 59 Abs. 1 VZAE

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer ZH VB.2024.00586 · 19.06.2025AbgewiesenWird ein Gesuch um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung mehr als zwei Jahre nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ohne entschuldbaren Grund eingereicht, gilt die Bewilligung gemäss Art. 61 Abs. 1 lit. c AIG als erloschen. Ein Anspruch auf Neuerteilung gestützt auf das Recht auf Achtung des Privatlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK setzt eine…VGer ZH VB.2024.00134 · 16.10.2024AbgewiesenEine verspätet eingereichte Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung führt nicht zum definitiven Untergang des Bewilligungsanspruchs, wenn die Verspätung auf blosse Fahrlässigkeit zurückzuführen ist; voraussetzt aber, dass der weitere Verbleib auch bei rechtzeitiger Gesuchstellung zu bewilligen gewesen wäre und keine Widerrufsgründe…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.