Art. 58a Abs. 1 AIG
10 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
70%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00779 · 15.07.2026AbgewiesenBei unfreiwilliger Beendigung der Erwerbstätigkeit nach einem Arbeitsunfall erlischt der freizügigkeitsrechtliche Arbeitnehmerstatus, wenn die betroffene Person in verschuldeter Weise keine ernsthaften Bemühungen um eine neue Stelle nachweist und keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Die Nichtverlängerung der…VGer ZH VB.2025.00195 · 20.08.2025AbgewiesenKinder unter zwölf Jahren folgen dem migrationsrechtlichen Status der Eltern; eine vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung setzt voraus, dass auch ein Elternteil die Voraussetzungen dafür erfüllt. Ohne Nachweis der Integration und der Sprachkompetenzen seitens der Eltern ist das Gesuch abzuweisen.VGer ZH VB.2024.00570 · 07.05.2025Teilweise gutgeheissenDie vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung nach Art. 34 Abs. 4 AIG setzt einen mindestens fünfjährigen ununterbrochenen Aufenthalt mit Aufenthaltsbewilligung sowie die Erfüllung der Integrationskriterien nach Art. 58a AIG voraus; ein kurzzeitiger, mehrere Jahre zurückliegender Sozialhilfebezug steht der Bewilligungserteilung…VGer ZH VB.2024.00139 · 19.12.2024Teilweise gutgeheissenDie vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung nach Art. 34 Abs. 4 AIG setzt seit der Revision 2019 nur noch in Bezug auf die Sprachkompetenzen eine besonders erfolgreiche Integration voraus; die in der kantonalen Weisung verlangte Voraussetzung eines tadellosen Leumunds während des gesamten Aufenthalts ist zu restriktiv.…VGer ZH VB.2024.00451 · 18.12.2024Teilweise gutgeheissenDie vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung nach Art. 34 Abs. 4 AIG setzt neurechtlich nur noch in sprachlicher Hinsicht erhöhte Anforderungen gegenüber der ordentlichen Erteilung voraus; die Verweigerung wegen früherer Sozialhilfeabhängigkeit oder länger zurückliegender, nicht besonders schwerwiegender Straftaten erfordert…VGer ZH VB.2024.00404 · 07.11.2024Teilweise gutgeheissenAuch vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer, die erst im fortgeschrittenen Alter in die Schweiz einreisen, müssen sich aktiv um sprachliche und soziale Integration bemühen; ungenügende Integrationsbemühungen können die Verweigerung einer Härtefallbewilligung nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG rechtfertigen, selbst nach über…VGer ZH VB.2024.00303 · 16.10.2024GutgeheissenVorläufig aufgenommene Personen, die ihren Lebensunterhalt selbständig bestreiten können und über eine ausgeprägte soziale und sprachliche Integration verfügen, erfüllen die Voraussetzungen für eine Härtefallbewilligung nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG; die Beurteilung der wirtschaftlichen Selbsterhaltungsfähigkeit hat anhand der…AusnahmebewilligungVGer ZH VB.2023.00680 · 17.04.2024Teilweise gutgeheissenAuch nach Erreichen des Pensionsalters kann bei vorläufig aufgenommenen Personen das vor der Pensionierung unzureichend ausgeschöpfte Erwerbspotenzial negativ berücksichtigt werden; die Umwandlung einer vorläufigen Aufnahme in eine Härtefallbewilligung setzt eine nachweisbare Integrationsleistung voraus (Art. 84 Abs. 5 i.V.m. Art. 30…VGer ZH VB.2023.00659 · 10.01.2024Teilweise gutgeheissenEine Schuldenumschichtung auf den persönlichen und familiären Umkreis stellt eine taugliche Sanierungsmassnahme im Sinne des Ausländerrechts dar, sofern dadurch eine nachhaltige Schuldenregulierung mit inskünftig fristgerechter Begleichung der Verbindlichkeiten ermöglicht wird. Nicht die Verschuldung an sich, sondern die mutwillige…VGer AG WBE.2020.341 · 17.11.2022AbgewiesenDie Rückstufung einer Niederlassungsbewilligung gemäss Art. 63 Abs. 2 AIG ist keine mildere Alternativmassnahme zum Widerruf mit Wegweisung, sondern eine eigenständige migrationsrechtliche Massnahme; bei langjähriger Nichtteilnahme am Wirtschaftsleben und erheblicher Sozialhilfeabhängigkeit erweist sich die Rückstufung als begründet und…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.