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Art. 58 BauG

6 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer BGE 151 II 850 · 01.01.2025AbgewiesenFormell rechtswidrige Bauten ausserhalb der Bauzone sind zu beseitigen, wenn sie nicht nachträglich bewilligt werden können. Der negative Bauentscheid (Bauabschlag) bildet die Grundlage für das Wiederherstellungsverfahren, das durch die Bauherrschaft oder via Ersatzvornahme durch die Baupolizeibehörde vollzogen wird.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungVGer BE 100 2021 245 · 03.05.2022AbgewiesenEine Überbauungsordnung auf Grundlage einer Zone mit Planungspflicht darf von der allgemeinen baurechtlichen Grundordnung abweichen; die Rechtskontrolle prüft nur, ob die Vorinstanz die Überprüfungsbefugnis fehlerfrei ausgeübt hat. Einzelne Sträucher und Bäume ohne verbindende Bestockung erfüllen die Anforderungen an eine schutzwürdige…SondernutzungsplanUmzonungOrtsplanungsrevisionVGer BE 100 2021 241 · 29.04.2022AbgewiesenEine Abstimmungsbotschaft über eine Zone mit Planungspflicht verletzt Art. 34 Abs. 2 BV nicht, wenn sie ZPP-Inhalt und mögliche Überbauung gemeinsam darstellt, dabei aber klar zwischen Abstimmungsgegenstand und Bauprojekt unterscheidet. Geringfügige Unregelmässigkeiten bei der Stimmzettelabstempelung begründen keine Aufhebung einer…SondernutzungsplanUmzonungOrtsplanungsrevisionBaubewilligungVGer BE 100 2021 332 · 20.04.2022AbgewiesenDie Urnenabstimmung über den Verzicht auf eine in einer Überbauungsordnung vorgesehene Abfallsammelstelle und die entsprechende Kreditanpassung stellt keine formelle Änderung der Überbauungsordnung dar, weshalb die BauG-Verfahrensvorschriften für Nutzungsplanänderungen nicht einzuhalten sind.SondernutzungsplanGestaltungsplanBaubewilligungBGer 1C_642/2015 · 08.11.2016AbgewiesenEine nachträgliche Baubewilligung kann erteilt werden, wenn die materiellen baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, auch wenn zivilrechtliche Zustimmungsfragen (z. B. bei Stockwerkeigentum) ungelöst sind. Diese sind im Zivilverfahren zu klären.BaubewilligungAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1A.183/2001 · 18.09.2002AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des öffentlichen Interesses an der Schiessanlage aus, da keine zumutbaren Alternativstandorte verfügbar waren und die Anlage als zonenkonform in der Intensiverholungszone sowie als standortgebunden eingestuft wurde. Die Unterschreitung des Waldabstands und die Bodenbelastung wurden als hinnehmbar…BaubewilligungBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.