Art. 58 ArG
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VGer AG WBE.2026.107 · 22.06.2026RückweisungWenn die SECO-Wegleitung zu Art. 9 Abs. 3 ArGV 4 für gewendelte Nebentreppen bei Notausgängen abschliessend umschriebene Zulässigkeitsvoraussetzungen enthält, ist kein Rückgriff auf allgemeine Grundsätze zur Ausnahmebewilligung und keine zusätzliche Interessenabwägung erforderlich; entscheidend ist ausschliesslich, ob die in der…BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.