Art. 57 BG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer GR R 2021 78 · 30.06.2022AbgewiesenDas ISOS entfaltet im kommunalen Baubewilligungsverfahren keine unmittelbare Bindungswirkung für Private, solange seine Anforderungen nicht in der kommunalen Grundordnung grundeigentümerverbindlich umgesetzt sind; es kommt nur via entsprechend umgesetzter Grundordnung oder via Schutzverfügung zur Anwendung (Art. 11 VISOS). Eine…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_289/2019 · 16.01.2020Teilweise gutgeheissenDie Einleitung eines Quartierplanverfahrens zur Regelung des Unterhalts und der Kostenaufteilung privater Erschliessungsstrassen ist zulässig und fällt in die Gemeindeautonomie, während die Nutzung des Verfahrens zur Schaffung von Untertunnelungsrechten oder Eigentumsübertragungen ohne Landumlegungsvoraussetzungen unverhältnismässig ist.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.