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Art. 57 BauG

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_215/2022 · 15.02.2024AbgewiesenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei widerrechtlich deponiertem Aushubmaterial ausserhalb der Bauzone ist verhältnismässig, wenn das öffentliche Interesse an Raumplanung, Gewässer- und Naturschutz die privaten Interessen der Eigentümerin überwiegt.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungVGer SG B 2021/89 · 21.06.2022AbgewiesenDie Baubewilligung für den Abbruch und Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern ist wegen Verletzung des Koordinationsgebots (Art. 25a RPG) und unzureichender Erschliessung aufzuheben. Eine nachträgliche Koordination mit dem Teilstrassenplan ist nicht ausreichend, da die Erschliessung eine Grundvoraussetzung für die Bewilligungsfähigkeit…BaubewilligungBGer 1C_339/2015 · 07.03.2016AbgewiesenDie Qualifikation der Hauptfassade nach kantonalem Baugesetz (Art. 64 Abs. 2 BauG/Chur) ist nicht willkürlich, wenn sie sich auf eine etablierte Praxis stützt und die Haupträume sachgerecht bestimmt werden. Unterschreitungen von Grenzabständen sind bei Vorliegen von Näherbaurechtsvereinbarungen und fehlenden überwiegenden öffentlichen…BaubewilligungBGer 1C_362/2015 · 14.01.2016AbgewiesenDie Auslegung von Art. 67 Abs. 3 BauG der Stadt Chur als Sondervorschrift für Hanglagen, die die Berechnung der Gebäudehöhe nach dem Mittel der Hauptgebäudeecken ersetzt, ist nicht willkürlich.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.