Art. 56 BauG
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer SG B 2024/32 · 06.02.2025GutgeheissenEine ungleiche Verteilung des Grenzabstands über mehrere Grundstücksgrenzen hinweg ist dann unzulässig, wenn sie zu einem interzonalen Nutzungstransfer führt, der in der Zonenordnung nicht vorgesehen ist. Die Baubewilligung ist aufzuheben, wenn die Grenzabstandsregelungen nicht eingehalten werden.BaubewilligungVGer SG B 2020/65 · 28.04.2021GutgeheissenEine Stützmauer unterliegt denselben Grenzabstandsvorschriften wie eine Böschung, da sie gleichartige Beeinträchtigungen für das Nachbargrundstück verursacht. Der reglementarisch vorgeschriebene Grenzabstand von 0,5 Metern (Art. 7 Abs. 3 BauR) ist auch bei Stützmauern einzuhalten.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer SG B 2020/55 · 12.11.2020AbgewiesenEin Gebäudeteil gilt nur dann als unterirdisch im Sinne von Art. 31 BauR, wenn er unter einem in zulässiger Weise gestalteten Terrain liegt, wobei die Terraingestaltung die Voraussetzungen von Art. 39 und Art. 40 BauR erfüllen muss. Eine Aufschüttung zur Erreichung einer unterirdischen Baute ist nicht eo ipso bautechnisch zwingend…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer SG B 2019/226 · 28.05.2020AbgewiesenEin gedeckter Sitzplatz mit Geräteraum kann als Anbaute gelten, wenn er sich der Hauptbaute grössenmässig unterordnet, optisch und konstruktiv getrennt ist und keine Wohnraumerweiterung darstellt. Ein Schwimmbecken als Anlage muss in der Bauzone keine Grenzabstände einhalten, und bei ausreichendem Abstand zur Zonengrenze sind keine…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.