Art. 56 Abs. 2 VRP
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2019/140 · 22.04.2020GutgeheissenDie Vorinstanz hob die Baubewilligung allein wegen Überschreitung der Ausnützungsziffer auf. Da die Beschwerdeführerin nachträglich die Grundstücke vereinigte und auf einen Parkplatz verzichtete, ist die Ausnützungsziffer nun eingehalten. Die Sache wird zur erneuten Prüfung an die Vorinstanz zurückgewiesen.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.