Art. 56 Abs. 1 VRPG BE
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VGer BE 100 2018 212 · 10.07.2019Teilweise gutgeheissenEine Wiederherstellungsverfügung, die den Rückbau auf den «ursprünglichen Zustand» anordnet, ist hinreichend bestimmt und vollstreckbar, wenn sich Inhalt und Umfang – nämlich die Beseitigung aller rechtswidrigen Bodenbefestigungen auf einer Parzelle in der Landwirtschaftszone – aus der Verfahrensgeschichte und dem Zusammenhang eindeutig…Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.