Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 56 Abs. 1 Bst. d StG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2024 17 · 23.04.2025RückweisungWohnungen im Stockwerkeigentum sind bei der amtlichen Bewertung unabhängig von der Gebäudeartnote des Stammgebäudes mit mindestens der Gebäudeartnote 2 zu bewerten, da sich ihr Verkehrswert statistisch stärker am Realwert orientiert als Renditeobjekte; wertmindernde Umstände wie Lage oder Ausstattung sind über die übrigen…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.