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Art. 56 Abs. 1 BauG

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer GR R 2021 9 · 24.11.2021Teilweise gutgeheissenDie Beurteilung der Verkehrssicherheit bei Zufahrten zu Kantonsstrassen liegt ausschliesslich in der Zuständigkeit des kantonalen Tiefbauamtes; die Gemeinde darf in diesem Bereich kein strengeres kommunales Recht anwenden als das kantonale Strassengesetz. Provisorische Anschlussgebühren bei Umbauvorhaben sind zulässig, sofern die…BaubewilligungVGer SG B 2020/258 · 13.06.2021AbgewiesenDie massgebende Gebäudefassade zur Berechnung des minimalen Grenzabstands nach einem Überbauungsplan umfasst alle oberirdisch wahrnehmbaren, nach aussen in Erscheinung tretenden Gebäudeteile, unabhängig von deren Wärmedämmung oder statischer Funktion. Die Projektion versetzter Baukörper auf eine Gerade ist zulässig.BaubewilligungGestaltungsplanVGer SG B 2020/86 · 06.11.2020AbgewiesenDie massgebende Fassade im Sinne von Art. 7 Abs. 3 BauR ist der Bauteil, der eine Wärmedämmung im bautechnischen Sinn beinhaltet. Vorbauten wie Balkone zählen nicht zur Fassade, selbst wenn sie optisch oder materialmässig als Teil der Gebäudehülle wahrgenommen werden.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.