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Art. 55 Abs. 1 StrG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VRK SG II/3-2018/1 · 30.03.2017AbgewiesenAuch wer nicht Eigentümer eines Grundstücks ist, kann nach Art. 78 Abs. 2 StrG in einen Unterhaltsperimeter für eine Gemeindestrasse 3. Klasse einbezogen werden, sofern ihm durch die Strasse ein wirtschaftlicher Sondervorteil entsteht. Ein Dienstbarkeitsberechtigter, der zur Erfüllung seiner Unterhaltspflicht an einem eingedolten…VRK SG II/3-2017/9 · 07.03.2017Teilweise gutgeheissenDie Höhe des Gemeindebeitrags an den Unterhalt einer Gemeindestrasse dritter Klasse ist nach Art. 73 Abs. 2 StrG zu bemessen, wobei das öffentliche Interesse, die Belastung der Unterhaltspflichtigen und die Bedeutung der Strasse massgebend sind. Eine Erhöhung des Gemeindeanteils auf 40 % ist gerechtfertigt, wenn dreizehn Wohneinheiten…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.