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Art. 55 Abs. 1 lit. f BauR

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2016/235 · 23.05.2016GutgeheissenBei einem Rekursrückzug kann eine ausseramtliche Entschädigung zugesprochen werden, wenn der Rekurs aufgrund nachgereichter, für die Beurteilung notwendiger Unterlagen zurückgezogen wurde und der Rekurs in materieller Hinsicht angebrachtermassen erhoben war.BaubewilligungGestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.