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Art. 55 Abs. 1 BauV (BE)

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VGer BE 100 2024 373 · 04.11.2024AbgewiesenDas ausdrückliche Beseitigungsverbot nach Art. 16 Abs. 3 BauG (BE) schützt nicht nur Vorgärten und Innenhöfe, sondern auch vergleichbare Gartenflächen, die wohnhygienisch oder für das Orts- und Landschaftsbild wertvoll sind; dieses Verbot geht dem Recht der Bauherrschaft auf Erstellung von Motorfahrzeugabstellplätzen vor. Das ISOS ist…BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.