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Art. 54 Abs. 1 StG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer BE 100 2024 17 · 23.04.2025RückweisungWohnungen im Stockwerkeigentum sind bei der amtlichen Bewertung unabhängig von der Gebäudeartnote des Stammgebäudes mit mindestens der Gebäudeartnote 2 zu bewerten, da sich ihr Verkehrswert statistisch stärker am Realwert orientiert als Renditeobjekte; wertmindernde Umstände wie Lage oder Ausstattung sind über die übrigen…VRK SG I/1-2021/221 · 15.05.2023AbgewiesenEine latente Grundstückgewinnsteuer, die aufgrund eines Steueraufschubs noch nicht entstanden ist, stellt lediglich eine voraussehbare, anwartschaftliche Schuld dar und kann nicht als nachgewiesene Schuld vom steuerbaren Vermögen abgezogen werden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.