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Art. 53 ZPO

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BRG ZH BRGE IV Nr. 0018/2016 · 04.02.2016NichteintretenDas Baurekursgericht ist mangels Zuständigkeit für die Beurteilung privatrechtlicher Ansprüche (amtlicher Befund nach § 143 GOG) nicht zuständig; es tritt auf den Rekurs nicht ein.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.