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Art. 52 IVöB

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00426 · 16.01.2025RückweisungEine Unternehmervariante, die wesentlich vom Leistungsverzeichnis abweicht, ohne dass die übrigen Anbietenden Gelegenheit zur Ergänzung ihrer Offerten erhalten haben, verletzt den Gleichbehandlungsgrundsatz im öffentlichen Beschaffungswesen. Sobald der unterlegene Anbieter den Preis der Variante kennt, kommt eine nachträgliche…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.