Art. 52 AIG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2023.00684 · 29.08.2024GutgeheissenBei einer Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach Auflösung einer weniger als drei Jahre dauernden eingetragenen Partnerschaft überwiegt das private Interesse am Verbleib in der Schweiz das öffentliche Interesse an einer restriktiven Einwanderungspolitik, wenn der Betroffene überdurchschnittlich integriert und langjährig in…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.