Art. 52 Abs. 1 BauV
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer BE 100 2025 2 · 08.07.2026AbgewiesenDie Photovoltaikanlage auf einer als schützenswertes Baudenkmal inventarisierten Industriehalle bedarf nach Art. 18a Abs. 3 RPG zwar einer Baubewilligung, darf jedoch das Denkmal nur nicht wesentlich beeinträchtigen; geringfügige Störungen sind hinzunehmen. Die befristete Umnutzung des westlichen Hallenteils zu Co-Working-Arbeitsplätzen…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungAusnahmebewilligungVGer BE 100 2022 360 · 28.08.2024AbgewiesenEin Gesundheitszentrum mit Yoga-, Meditations- und Seminarbetrieb in einer Wohnzone W2 kann als zonenkonformes «stilles Gewerbe» nach Art. 90 Abs. 1 BauV bewilligt werden, wenn der Betrieb auf Ruhe und Entspannung ausgerichtet ist, die Lärmimmissionen zeitlich beschränkt und für städtische Verhältnisse nicht unüblich sind und die…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer BE 100 2021 250 · 14.07.2022Teilweise gutgeheissenBei einer Umnutzung innerhalb der Bauzone richtet sich der Parkplatzbedarf nach kantonalem Recht (Art. 16–18 BauG, Art. 49 ff. BauV) und nicht nach den zonenrechtlichen Gleichstellungsregeln des Gemeindebaureglementes; fehlt im Baugesuch jede Grundlage für die Parkplatzberechnung, ist die Sache zur Klärung an die Vorinstanz…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.