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Art. 51bis lit. c BO

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VGer SG B 2022/95 · 16.11.2022AbgewiesenArt. 51bis BO (Wohnzone mit besonderen Anforderungen) gilt ausschliesslich für Mehrfamilienhäuser (Bauten mit mehr als zwei Wohneinheiten) und nicht für Ein- oder Zweifamilienhäuser, selbst wenn diese die Regelbauweise ausschöpfen oder Büroräumlichkeiten enthalten.BaubewilligungUmnutzung / Zweckänderung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.