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Art. 51 NAPR

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer TI 52.2020.111 · 22.01.2020GutgeheissenDie nachträgliche Bewilligung des Abbruchs und Wiederaufbaus einer gesamten Gebäudeseite, die die maximal zulässige Gebäudehöhe (Art. 51 NAPR) nicht einhält, ist unzulässig; die Bestandesgarantie schützt nicht vor geltenden Höchstmassen und erlaubt keine vollständige Neuerrichtung normenwidriger Bauteile.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.