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Art. 51 Abs. 2 VRG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer GR R 2021 49 · 15.06.2022AbgewiesenDie Baubehörde ist im Baubewilligungsverfahren berechtigt und verpflichtet, die zivilrechtliche Gültigkeit einer Nutzungsübertragungsvereinbarung vorfrageweise in summarischer Prüfung zu beurteilen; eine weitergehende Prüfung von Willensmängeln (Übervorteilung, Irrtum, Täuschung, Furchterregung) obliegt dem Zivilrichter und nicht der…BaubewilligungVGer GR R 2020 71 · 28.09.2021AbgewiesenEine Baubewilligung, die als Reklameart ausdrücklich nur «Eigenreklame» festhält, umfasst keine Berechtigung zum Abspielen von Fremdreklame; eine Gemeinde darf gestützt auf kommunales Reklamereglement und ein Gesamtkonzept für Werbung im öffentlichen Raum aus ortsbildschützerischen und ästhetischen Gründen spezifische…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.