Art. 51 Abs. 1 VRP
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer SG B 2020/219 · 29.03.2021Teilweise gutgeheissenEin vorsorgliches Nutzungsverbot nach Art. 18 Abs. 1 VRP oder Art. 159 Abs. 1 lit. b PBG darf nur von der zuständigen Behörde (hier: politische Gemeinde) erlassen werden. Die Vorinstanz war nicht befugt, ein solches Verbot anstelle der Gemeinde zu verfügen.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.