Art. 51 Abs. 1 AIG
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00658 · 19.12.2025GutgeheissenEine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat ist zu erteilen, wenn die Indizien für eine Scheinehe nicht klar und konkret genug sind, um im Rahmen einer summarischen Beurteilung auf rechtsmissbräuchliches Verhalten schliessen zu können. Ein blosser Scheineheverdacht genügt nicht zur Verweigerung der Bewilligung.VGer ZH VB.2024.00541 · 11.09.2025AbgewiesenDas Dualismusverbot (Art. 63 Abs. 3 AIG) steht bei der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung der Berücksichtigung einer Verurteilung zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe nicht entgegen, da es sich nur auf den Widerruf einer bestehenden Bewilligung bezieht. Angesichts wiederholter schwerwiegender Delinquenz und hoher…VGer ZH VB.2024.00176 · 27.02.2025AbgewiesenEin Gesuch um Familiennachzug ist rechtsmissbräuchlich im Sinne von Art. 51 Abs. 1 lit. a AIG, wenn es auf einem Schweizer Bürgerrecht beruht, das durch eine Scheinehe erlangt wurde; der Aufenthaltsanspruch nach Art. 42 AIG erlischt in diesem Fall. Die Rechtsmissbräuchlichkeit der Eltern wirkt sich auch auf das Nachzugsverfahren des…VGer ZH VB.2024.00689 · 11.07.2024AbgewiesenEine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung setzt voraus, dass nach der Heirat der Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung klar erscheint; hat die ausländische Person einen Widerrufsgrund nach Art. 63 AIG gesetzt (Verurteilung zu längerfristiger Freiheitsstrafe), überwiegen die privaten Interessen das öffentliche…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.