Art. 50 Abs. 3 BauV
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VGer BE 100 2017 36 · 18.09.2017AbgewiesenKundenfahrzeuge, die zur Wartung oder Reparatur in eine Autogarage gebracht werden, gelten nicht als betriebsnotwendige Motorfahrzeuge im Sinne von Art. 50 Abs. 3 Bst. a BauV und bedürfen daher keiner zusätzlichen Parkplätze ausserhalb der Bandbreite; der massgebliche Parkplatzbedarf nach Art. 49 Abs. 2 BauV ist aufgrund der…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.