Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 50 Abs. 2 Kantonsverfassung

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE I Nr. 0092/2026 · 26.06.2026Teilweise gutgeheissenDer Schutzumfang einer Denkmalschutzverfügung muss den eigentlichen Schutzzielen entsprechen; er darf nicht so festgelegt werden, dass er geplante schwerwiegende Baueingriffe bereits ermöglicht, die mit diesen Zielen unvereinbar sind. Bei einem Schutzobjekt von nationaler Bedeutung hat sich die Nutzung dem Gebäude anzupassen und nicht…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.