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Art. 50 Abs. 1 VRG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer GR R 2024 2 · 27.08.2024AbgewiesenDie Anforderung, dass ein Baugesuch bei Nicht-Eigentumsbauten vom Grundeigentümer mitunterzeichnet bzw. dessen Zustimmung vorgewiesen werden muss (Art. 89 Abs. 3 KRG, Art. 146 Abs. 1 BG), ist eine öffentlich-rechtliche Norm, die die Baubehörde von Amtes wegen anzuwenden hat; sie darf daher eine Baubewilligung von dieser Bedingung…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer GR R 2021 49 · 15.06.2022AbgewiesenDie Baubehörde ist im Baubewilligungsverfahren berechtigt und verpflichtet, die zivilrechtliche Gültigkeit einer Nutzungsübertragungsvereinbarung vorfrageweise in summarischer Prüfung zu beurteilen; eine weitergehende Prüfung von Willensmängeln (Übervorteilung, Irrtum, Täuschung, Furchterregung) obliegt dem Zivilrichter und nicht der…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.