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Art. 50 Abs. 1 lit. a und b AIG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00191 · 20.08.2025AbgewiesenBei mutwilliger Schuldenwirtschaft und fortgesetzter Straffälligkeit trotz ausländerrechtlicher Verwarnungen erfüllt der Ausländer den Widerrufsgrund nach Art. 62 Abs. 1 lit. c AIG; die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung erweist sich angesichts des grossen öffentlichen Fernhalteinteresses auch dann als verhältnismässig, wenn…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.