Art. 5 ÜV (UeO Nr. 29a)
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VGer BE 100 2024 377 · 22.09.2025AbgewiesenEin als «Verhinderungsbaute» errichteter Holzstoss, der primär dazu dient, den Schneesportbetrieb auf einer in einem Sondernutzungsplan festgelegten Beschneiungsfläche zu verhindern, ist baubewilligungspflichtig und verstösst gegen Art. 5 Abs. 2 der massgebenden Überbauungsvorschriften, weshalb seine Beseitigung verhältnismässig…Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneSondernutzungsplanKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.