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Art. 5 NHG

15 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

40%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2024.343 · 04.09.2025GutgeheissenVerlangt ein Verfahrensbeteiligter wiederholt einen Augenschein und bildet die Einordnung eines Neubaus in ein nach ISOS mit Erhaltungsziel A geschütztes Ortsbild das zentrale Verfahrensthema, so verletzt die Beschwerdeinstanz das rechtliche Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV), wenn sie auf einen Augenschein verzichtet und diese Unterlassung…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00496 · 14.08.2025AbgewiesenDie Baubewilligungsbehörde verfügt bei der Bestimmung der einzureichenden Baugesuchsunterlagen über einen Ermessensspielraum, der von den Rechtsmittelbehörden zu respektieren ist; es genügt, wenn eine Abschirmung auf den Plänen ausgewiesen ist, ohne nähere Spezifikation. Eine Begutachtung durch die ENHK oder EKD ist nur erforderlich,…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00449 · 03.07.2025GutgeheissenDas Baurekursgericht verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es die Beurteilung der kantonalen Fachstelle zum Verzicht auf ein ENHK-Gutachten lediglich wiedergibt, ohne sich inhaltlich damit auseinanderzusetzen. Bei einer Baubewilligung mit Bundesaufgabe im ISOS-Perimeter ist die inhaltliche Prüfung, ob eine erhebliche…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer AG WBE.2023.287 · 08.10.2024Teilweise gutgeheissenBeim Projekt zur Optimierung eines ISOS-geschützten Wasserkraftwerks ist eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 6 NHG zwingend erforderlich; eine Konzessionsanpassung und Projektgenehmigung ohne vollständige Abwägung der Schutzanliegen gegen das Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien verletzt Bundesrecht. Das…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauVGer ZH VB.2023.00729 · 29.08.2024RückweisungLiegt ein Bauvorhaben in einem ISOS-Schutzgebiet und ist aufgrund einer erforderlichen gewässerschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung eine Bundesaufgabe zu erfüllen, muss die kantonale Fachstelle gemäss Art. 7 NHG beigezogen werden, um zu beurteilen, ob ein Gutachten der ENHK oder EKD einzuholen ist. Das Baurekursgericht kann diese…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer AG WBE.2022.377 · 17.07.2024GutgeheissenIm ISOS-Gebiet mit dem höchstmöglichen Erhaltungsziel A sind kommunale Baubewilligungsbehörden bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und der Ermessensausübung an die bundesrechtlichen Schutzanliegen des Ortsbilds gebunden; eine Gemeindeautonomie entbindet nicht davon, die gewichtigen nationalen Schutzinteressen zu berücksichtigen.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2023.00324 · 11.07.2024GutgeheissenDie Bewilligung einer Mobilfunkanlage stellt auch innerhalb der Bauzone eine Bundesaufgabe nach Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG dar; die zuständige kantonale Fachstelle ist zwingend beizuziehen, um zu beurteilen, ob ein Gutachten der ENHK oder EKD erforderlich ist, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung eines ISOS-Inventarobjekts nicht…BaubewilligungVGer AG WBE.2023.148 · 31.01.2024AbgewiesenEin Baugesuch für ein Einfamilienhaus in der Wohn- und Gewerbezone ist zu verweigern, wenn die Baugesuchspläne das massgebende Terrain zu hoch einzeichnen und das Gebäude dadurch die zulässige Fassadenhöhe überschreitet. Unabhängig davon rechtfertigt die ästhetische Generalklausel (§ 42 BauG) die Verweigerung der Baubewilligung, wenn…BaubewilligungVGer BE 100 2020 353 · 08.12.2021AbgewiesenEine Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone ist standortgebunden im Sinne von Art. 24 Bst. a RPG, wenn sie eine Versorgungslücke im Nichtbaugebiet schliesst und funktechnisch nachgewiesen ist, dass kein geeigneter Alternativstandort innerhalb der Bauzone besteht. Die Ausnahmebewilligung ist zu erteilen, sofern keine überwiegenden…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungVGer ZH VB.2018.00540 · 09.01.2020GutgeheissenBei der Nutzungsplanung ist das ISOS als Sachplan gleichwertig zu berücksichtigen; eine pauschale Abwägung zugunsten anderer Interessen ohne spezifische Prüfung der ISOS-Einträge ist unzulässig.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_173/2016 · 23.05.2017AbgewiesenBei einem leichten Eingriff in ein ISOS-geschütztes Ortsbild überwiegt das öffentliche Interesse an einer zuverlässigen Mobilfunkversorgung die ästhetischen Belange des Ortsbildschutzes, sofern die grösstmögliche Schonung gewahrt bleibt.Wiederherstellung / RückbauAppGer BS VD.2015.153 · 24.10.2016AbgewiesenDie Interessen der Gesundheitsversorgung und der städtebaulichen Entwicklung überwiegen den Denkmalschutz und den Umgebungsschutz der betroffenen ISOS-Objekte, insbesondere da der Bebauungsplan die kantonalen Schutzvorgaben einhält und die Beeinträchtigung der Rheinsilhouette durch überwiegende öffentliche Interessen gerechtfertigt ist.RichtplanungVGer BE 100 2014 226 · 16.03.2016AbgewiesenEine Mobilfunkanlage innerhalb der Bauzone, die in einem ISOS-Objekt von nationaler Bedeutung nur eine leichte zusätzliche Beeinträchtigung bewirkt, ist nach Massgabe von Art. 6 NHG zulässig, wenn das Interesse an einer qualitativ guten Mobilfunkversorgung das Ortsbildschutzinteresse auch unter Berücksichtigung des Gebots…BaubewilligungBGer 1A.192/2000 · 20.02.2001AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen der baulichen Nutzung in einer rechtsgültigen Bauzone und den nachbarlichen Interessen (Aussicht, Lärm) fiel zugunsten des Vorhabens aus, da die Höhe reduziert und nachbarschützende Massnahmen getroffen wurden.OrtsplanungsrevisionBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer BGE 115 IB 472 · 07.12.1989AbgewiesenDie umfassende Interessenabwägung nach Art. 24 RPG und Art. 6 NHG erfordert die Berücksichtigung aller relevanten Anliegen, insbesondere des Hochwasserschutzes und des Natur- und Heimatschutzes. Bei Vorliegen gleich- oder höherwertiger Interessen nationaler Bedeutung kann eine Beeinträchtigung von BLN-Objekten gerechtfertigt sein.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.