Art. 5 cpv. 1 Cost. (RS 101)
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VGer TI 52.2020.389 · 03.08.2020AbgewiesenIm öffentlichen Beschaffungsverfahren kann die Konformität einer Kompostieranlage mit den planungs- und baurechtlichen Vorschriften nur durch eine Baubewilligung nachgewiesen werden; ein Anbieter, der die verlangte Baubewilligung nicht besitzt und nicht vorlegen kann, ist zu Recht von der Vergabe auszuschliessen.Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.