Art. 5 Bst. a BauV
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer BE 100 2023 98 · 18.09.2025Teilweise gutgeheissenBei bestehenden Erschliessungsstrassen gilt die Verkehrssicherheit vermutungsweise als gewährleistet, wenn die Normen für neue Anlagen nicht massiv unterschritten werden; fehlende Fahrradabstellplätze stellen einen durch Nebenbestimmung heilbaren, untergeordneten Projektmangel dar und rechtfertigen keinen Bauabschlag.BaubewilligungVGer BE 100 2016 175 · 01.03.2017AbgewiesenEine Baubewilligung für drei Mehrfamilienhäuser ist zu verweigern, wenn die bestehende Erschliessungsstrasse wegen unzureichender Fahrbahnbreite und gefährlicher Einmündungssituation die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet und das Bauvorhaben nicht lediglich zu einer geringfügigen Mehrbelastung führt (Art. 19 Abs. 1 RPG, Art. 7 BauG,…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.