Art. 5 BSG
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KGer LU 7H 20 48 · 01.02.2021AbgewiesenArt. 5 Abs. 1 BSG begründet keine Kostenbeteiligungspflicht des Uferkantons gegenüber einem konzessionierten Schifffahrtsunternehmen, das Ausbaggerungsarbeiten im Bereich seiner Sondernutzungskonzession vorgenommen hat; Unterhaltsmassnahmen an konzessionierten Anlagen obliegen der Konzessionärin auf eigene Kosten.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.