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Art. 5 Abs. 5 AltlV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2022.00297 · 18.12.2025GutgeheissenAls Zustandsstörer ist der Standortinhaber an den Kosten der Altlastensanierung zu beteiligen, wenn er bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt Kenntnis von der Bodenbelastung hätte haben können. Ein statistisch belegter, erheblich unter dem Marktwert liegender Kaufpreis begründet einen wirtschaftlichen Vorteil, der einen Kostenanteil von…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.