Art. 5 Abs. 3 WaG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer BE 100 2022 361 · 05.09.2024AbgewiesenEin Alpweg, der eine Waldrodung von rund 20'000 m2 erfordert, ist nicht standortgebunden im Sinn von Art. 5 Abs. 2 Bst. a WaG, wenn eine Seilbahn als ernsthafte Alternative besteht, die die gleiche Erschliessungsfunktion erfüllt und die beanspruchte Waldfläche um fast 80 % reduzieren würde. Finanzielle und betriebliche Mehrvorteile des…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungBGer BGE 119 IB 397 · 10.11.1993GutgeheissenEine Rodungsbewilligung für eine Ferienhausüberbauung setzt voraus, dass das überwiegende öffentliche Interesse an der Rodung durch eine umfassende, raumplanerisch und forstlich abgestimmte Interessenabwägung nachgewiesen wird. Fehlt diese, ist die Bewilligung zu verweigern.GestaltungsplanKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.