Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 5 Abs. 3 FMV

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00370 · 16.07.2024Teilweise gutgeheissenArt. 4 und Art. 5 Abs. 3 FMV bilden eine hinreichende Rechtsgrundlage, um eine Baubewilligung zu verweigern, wenn das Bauvorhaben das Schutzziel der ungeschmälerten Erhaltung eines national bedeutsamen Flachmoors beeinträchtigt. Bevor dies bejaht oder verneint werden kann, ist der Sachverhalt hinsichtlich der konkreten Schutzziele und…BaubewilligungBGer 1C_395/2022 · 11.04.2024Teilweise gutgeheissenDas Bundesgericht bestätigt den absoluten Vorrang des Moorschutzes (Art. 78 Abs. 5 BV, Art. 4 FMV), verneint aber eine pauschale Interessenabwägung. Die Vorinstanz muss das Schutzziel der ungeschmälerten Erhaltung konkretisieren und die zusätzlichen Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben vertieft prüfen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.