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Art. 5 Abs. 2 WaG

7 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

71%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE IV Nrn. 0156-0157/2025 · 13.11.2025GutgeheissenDie Festsetzung eines kantonalen Gestaltungsplans für die Erweiterung einer Deponie ist aufzuheben, wenn der zugrundeliegende Richtplaneintrag mangelhaft ist, die Interessenabwägung im Variantenentscheid ungenügend ist und die Standortgebundenheit nicht nachgewiesen wird. Die Rodungsbewilligung scheitert ebenfalls an denselben Mängeln.GestaltungsplanAusnahmebewilligungRichtplanungBauen ausserhalb BauzoneVGer ZH VB.2023.00035 · 16.05.2024Teilweise gutgeheissenDie Festsetzung eines richtplanpflichtigen Kiesabbaugebiets im kantonalen Richtplan ist stufengerecht begründet, wenn besondere verkehrstechnische Verhältnisse (gesicherter Bahnanschluss) und regionale Versorgungsbedürfnisse die Standortwahl plausibel machen; die Gesamtinteressenabwägung auf Stufe des kantonalen Gestaltungsplans erweist…GestaltungsplanSondernutzungsplanRichtplanungBGer 1C_51/2023 · 29.04.2024AbgewiesenDie Interessenabwägung nach Art. 5 Abs. 2 WaG fiel zugunsten der Walderhaltung aus, da die privaten und öffentlichen Interessen am Bauvorhaben das Walderhaltungsinteresse nicht überwogen. Die Standortgebundenheit des Vorhabens wurde verneint, da weniger eingreifende Alternativen (Bestandesschutz, zeitgemässe Erneuerung) möglich waren.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_153/2021 · 12.04.2022AbgewiesenDie Festlegung eines öffentlichen Fusswegs im Nutzungsplan und die damit verbundene Rodungsbewilligung sind rechtmässig, wenn das raumplanerische Interesse am Fussweg die widerstreitenden Interessen am Wald-, Natur- und Landschaftsschutz sowie private Eigentümerinteressen überwiegt und die Standortgebundenheit nach Art. 5 Abs. 2 WaG…OrtsplanungsrevisionBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_101/2020 · 29.01.2021GutgeheissenDie Interessenabwägung im Nutzungsplanverfahren muss bereits alle umweltrelevanten Aspekte, insbesondere die Rodung von Wald, umfassend prüfen; eine blosse Voruntersuchung und spätere UVP im Projektgenehmigungsverfahren genügt nicht, da dies die Abwägung präjudiziert.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_164/2012 · 30.01.2013Teilweise gutgeheissenEin überragendes öffentliches Interesse an der Erhaltung und Weiterentwicklung des Hotels Suvretta House überwiegt die entgegenstehenden Interessen des Natur-, Landschafts- und Siedlungsschutzes, soweit die Bachverlegung im oberen Bereich neu zu prüfen ist.OrtsplanungsrevisionRichtplanungBauen ausserhalb BauzoneBGer BGE 119 IB 397 · 10.11.1993GutgeheissenEine Rodungsbewilligung für eine Ferienhausüberbauung setzt voraus, dass das überwiegende öffentliche Interesse an der Rodung durch eine umfassende, raumplanerisch und forstlich abgestimmte Interessenabwägung nachgewiesen wird. Fehlt diese, ist die Bewilligung zu verweigern.Gestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.