Art. 5 Abs. 2 und 3 BV
13 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
8%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZG V 2023 40 · 14.06.2024AbgewiesenEine ohne Baubewilligung erstellte Holzterrasse in einer Zone für öffentliches Interesse und einer überlagerten Ortsbildschutzzone ist nicht nachträglich bewilligungsfähig, wenn sie das Ortsbild empfindlich stört und gegen die fachlichen Einschätzungen der Denkmalpflege verstösst. Die Anordnung des Rückbaus ist verhältnismässig, wenn…BaubewilligungAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauVGer GR R 2022 68 · 22.08.2023Teilweise gutgeheissenDie Anordnung der Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustands bei illegal im Gewässerraum erstellten Bauten und Anlagen ist verhältnismässig, wenn die materielle Baurechtswidrigkeit rechtskräftig feststeht und der Bauherrschaft kein guter Glaube zuzubilligen ist. Überhöhte Verfahrenskosten für externe Rechtsberatung können…Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungGestaltungsplanBGer 1C_400/2021 · 07.07.2023AbgewiesenEin Rückbaubefehl für ein nicht bewilligungsfähiges Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone ist auch bei formeller Rechtskraft der Baubewilligungsverweigerung verhältnismässig, wenn die Identität der Baute nicht gewahrt bleibt und das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands überwiegt.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungVGer ZG V 2021 82 · 12.09.2022AbgewiesenDie nachträgliche Bewilligung einer nicht konformen Stützmauer ist zu verweigern, wenn sie das Einordnungsgebot nach § 14 BO Steinhausen verletzt. Die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, selbst wenn der Bauherr nicht gutgläubig handelte.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_709/2020 · 24.08.2021AbgewiesenFormell rechtswidrige Bauten ausserhalb der Bauzone sind grundsätzlich zu beseitigen, sofern keine Verwirkung oder unverhältnismässige Härte vorliegt. Der Vertrauensschutz scheidet aus, wenn die Bauwilligen die kantonale Bewilligungspflicht nach Art. 25 Abs. 2 RPG hätten erkennen müssen.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_538/2018 · 12.07.2019AbgewiesenBei bösgläubiger Erstellung einer nicht bewilligungsfähigen Baute überwiegt das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands und der Einhaltung der baulichen Ordnung gegenüber privaten Interessen des Bauherrn.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungBGer 1C_13/2018 · 13.03.2019AbgewiesenDie Wiederherstellungspflicht bei widerrechtlichen Geländeauffüllungen ausserhalb der Bauzone umfasst das gesamte nicht bewilligte Aushubmaterial, unabhängig von späteren Einigungen oder Teilrückbauten. Die Bindungswirkung früherer Entscheide des Bundesgerichts und kantonaler Instanzen geht vor.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_198/2018 · 19.02.2019AbgewiesenDie unbewilligte Ablagerung von rund 600 m³ Material in der Landwirtschaftszone stellt eine erhebliche Abweichung von der Baubewilligung dar, sodass die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verhältnismässig ist. Die Bauherrschaft kann sich nicht auf guten Glauben berufen, wenn die Bewilligung klar und unmissverständlich war.Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungBGer 1C_262/2018 · 03.12.2018AbgewiesenEine ohne Bewilligung in der Landwirtschaftszone erstellte Wohnung ist nicht zonenkonform, wenn der Wohnbedarf für den Betrieb des landwirtschaftlichen Gewerbes bereits durch bestehende Wohneinheiten gedeckt ist. Ein widersprüchliches Verhalten der Gesuchsteller (Verzicht auf Wohnraum im Abparzellierungsverfahren) kann als…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauVGer BE 100 2018 128 · 08.11.2018AbgewiesenDie unbewilligte Umnutzung eines in der Landwirtschaftszone als Garage bewilligten Gebäudes zu Wohnzwecken stellt eine schwerwiegende Verletzung des raumplanungsrechtlichen Trennungsgrundsatzes dar; die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist bei qualifizierter Bösgläubigkeit und gewichtigem öffentlichem Interesse auch dann…Wiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_233/2017 · 19.09.2018AbgewiesenNachträgliche Baubewilligungen für Bauten ausserhalb der Bauzone sind zu verweigern, wenn überwiegende öffentliche Interessen (insbesondere Denkmalschutz) entgegenstehen oder die Voraussetzungen von Art. 34 Abs. 3 und 4 RPV nicht erfüllt sind. Eine Wiederherstellungsanordnung ist verhältnismässig, wenn der Bauherr nicht gutgläubig…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungBGer 1C_22/2018 · 23.07.2018AbgewiesenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei Abweichungen von einer Baubewilligung kann auch bei hohen Rückbaukosten und fehlender Gutgläubigkeit der Bauherrschaft angeordnet werden, wenn die Abweichung nicht geringfügig ist und grundsätzliche Interessen der Rechtsgleichheit und baurechtlichen Ordnung überwiegen.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungBGer 1C_691/2013 · 28.03.2014AbgewiesenDas öffentliche Interesse an der Durchsetzung der spezifischen Nutzungsordnung (ausgewogener Mix aus Produktion und Dienstleistung gemäss Art. 51 GBR) überwiegt die privaten wirtschaftlichen Interessen der Mieterin, insbesondere bei Bösgläubigkeit und fehlender Möglichkeit einer nachträglichen Ausnahmebewilligung.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.